Stromrechnung einfach erklärt

Die reinen Kosten für den Strom sind nur ein geringer Teil der Stromrechnung. Wir erklären, was sich hinter den einzelnen Preisarten verbirgt und wie Sie einfach und effektiv Stromkosten sparen können.

Das Wichtigste vorweg – von allen gelisteten Preisarten auf Ihrer Stromrechnung können Sie ausschliesslich eine Position verhandeln. Der Rest besteht aus Umlagen, Abgaben und Steuern, die vom Staat, den Kommunen und dem Energieversorger festgelegt werden und mittlerweile ca. 75% unseres Strompreises ausmachen. Steuerbar sind diese Positionen nur über den Verbrauch. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Preisbestandteile Ihrer Stromrechnung in Deutschland.

Variabler Preisbestandteil der Stromrechnung:

Lediglich der Verbrauchspreis (Arbeitspreis), den Sie an Ihren Energieversorger bezahlen, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden und daher für das Management Ihrer Stromkosten interessant. Er wird in Cent pro Kilowattstunde angegeben und beinhaltet die Aufwandskosten des Energieversorgers. 

Fixe Preisbestandteile der Stromrechnung:

Die Stromsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die auf elektrischen Strom erhoben wird. Der Steuersatz beträgt 2,05 Cent/kWh. 

Die EEG-Umlage liegt bei 6,50 Cent/kWh. EEG steht für Erneuerbare-Energie-Gesetz. Das Gesetz garantiert den Produzenten von Ökostrom einen fixen Betrag dafür, dass sie ihren Strom in das Netz einspeisen. Ähnlich verhält es sich mit der KWKG-Umlage. Diese beträgt 0,25 Cent/kWh und wird an die Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) weitergegeben.

Weitere verbrauchsabhängige Fixkosten sind die §19 StromNEV-Umlage (0,43 Cent/kWh), die Offshore-Umlage nach §17f EnWG (0,39 Cent/kWh) und die §18 AbLaV-Umlage für abschaltbare Lasten (0,009 Cent/kWh). Die Konzessionsabgabe wird an die Gemeinde geleistet und ist dafür da, dass Energieversorgungsunternehmen öffentliche Verkehrswege zur Verlegung und zum Betrieb von Leitungen benutzen dürfen. Auch diese Abgaben werden abhängig vom Verbrauch (kWh) abgerechnet.

Die Netzentgelte sind Gebühren, die von den Stromnetzbetreibern für die Nutzung ihrer Stromnetze erhoben werden. Sie werden dem Verbraucher vom Energieversorger, abhängig vom Verbrauch (heute üblich 6,5 Cent/kWh) in Rechnung gestellt und daraufhin an den Netzbetreiber übermittelt.

Fazit: Der Verbrauch ist entscheidend 

Geringer Stromverbrauch bedeutet geringe Kosten. Der reine Verbrauchspreis erscheint oft günstig, aber macht nur ein Viertel der Stromrechnung aus. Beleuchtung zum Beispiel hat einen Anteil von durchschnittlich 15% der Stromkosten eines Unternehmens. So lassen sich mit einem Wechsel zu LED rund 80% dieser Kosten senken. Nach dem Tausch von 1.000 LED-Röhren, die 8.700 Stunden im Jahr leuchten bei einem Strompreis von 17 Cent/kWh, spart ein Industrieunternehmen rund 340.000 EUR in vier Jahren im Vergleich zu herkömmlichen Leuchtstoffröhren.  Und leistet einen wertvollen Beitrag für eine bessere Umwelt. 


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